AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BEDM GmbH 

  • 1 Allgemeines:

Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Käufer, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht widersprechen. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistungen seitens des Käufers als vereinbart. Abweichungen bedürfen für jeden einzelnen Vertrag unserer schriftlichen Bestätigung.

  • 2 Vertragsschluss:

Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit wir von Dritten gefertigte Komponenten liefern. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Masse und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.

  • 3 Lieferzeit:

Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind ca.-Zeiten. Geraten wir in Verzug, so haften wir für den durch den Verzug entstandenen Schaden des Vertragspartners nur, wenn der Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns verursacht wurde. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Fall leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.

Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, von uns nicht zu vertretender Umstände sind wir berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide

Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinausführt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.

  • 4 Lieferung, Gefahrübergang:

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Lässt sich die vom Verkäufer genannte Bestellmenge nicht mit den üblichen Verpackungseinheiten ausliefern, so sind wir berechtigt, von der Bestellmenge abzuweichen. Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte sind im Rahmen der geltenden Übung zulässig. Lieferungen – auch frachtfreie – erfolgen auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Verladung der Ware in das Transportmittel über. Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers, überschreitet der Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von der Lieferpflicht entbunden.

  • 5 Preise:

Sofern nicht ein Preis schriftlich als Festpreis vereinbart ist, sind wir berechtigt unsere am Liefertag geltenden Listenpreise zu berechnen. Mehrwertsteuer und etwaige gesetzliche Abgaben werden zusätzlich jeweils in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Sätze berechnet. Ist Zahlung in Fremdwährung vereinbart, so trägt der Verkäufer ab Vertragsabschluss das Kursrisiko. In den Preisen eingeschlossen ist die handelsübliche Standardverpackung der gelieferten Ware, nicht jedoch Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren etc.; diese Kosten werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.

Im Falle des Zahlungsverzugs des Vertragspartners berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank; uns bleibt der Nachweis eines höheren durch den Verzug entstandenen Schadens, dem Vertragspartner der Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens vorbehalten.

Der Vertragspartner kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von uns ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

  • 6 Versand, Versandkosten:

Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers. Mangels besonderer Weisung bestimmen wir als Beauftragte des Käufers Transportart und -weg. Wir decken Versicherungen nur auf Weisung des Käufers.

  • 7 Abnahme:

Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, Warenrücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.

  • 8 Liefermenge:

Die Liefermenge wird verbindlich durch Unterschrift des Käufers oder durch eine von ihm beauftragte Person unter dem Lieferschein festgestellt. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von drei Tagen nach Warenerhalt uns und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Danach sind Beanstandungen ausgeschlossen. Übernahme der Ware durch Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.

 

  • 9 Gewährleistung:

Im Falle von Mängeln der Vertragswaren oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder Ersatzlieferung berechtigt. Nach dem zweiten Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.

Offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er diese Anzeige, oder wird die Ware von ihm verbraucht, vermischt oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Der Vertragspartner ist vor Durchführung der Gewährleistung verpflichtet, uns die Prüfung des reklamierten Gegenstands zu gestatten. Verweigert der Vertragspartner die Überprüfung, dann sind wir von der Gewährleistung frei.

Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag. Wir sind berechtigt, den beanstandeten Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. In diesem Fall sind Mängelansprüche auf Wandlung und Minderung erst gegeben, wenn binnen 14 Kalendertagen ab Eingang der Mängelanzeige und der beanstandeten Ware in Originalverpackung bei uns von dem Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung von uns kein Gebrauch gemacht wird.

Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn der Vertragspartner Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder der Vertragspartner oder hierzu nicht berechtigte Dritte in die Vertragswaren eingegriffen haben oder hieran Änderungen vorgenommen haben, oder Verbrauchsmaterialien verwandt worden sind, die nicht unseren Spezifikationen entsprechen. Gleiches gilt im Falle von Schäden, die durch den Betrieb der Vertragswaren zusammen mit solchen Geräten oder Programmen entstehen, deren Kompatibilität wir nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt haben.

Der Mängelanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Käufer es versäumt hat, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren (z.B. bahnamtliche Tatbestandsaufnahme, Fehlmengenbescheinigung). Unsere Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mängelanerkenntnis. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen sei. Diese Bestimmungen gelten auch bei Falschlieferungen.

Im Falle der Nachbesserung erwirbt BEDM GmbH mit dem Ausbau Eigentum an den ausgebauten Komponenten. Bei Ersatzlieferung werden wir mit Eingang des Austauschgeräts oder der Austauschkomponenten beim Vertragspartner Eigentümer der auszutauschenden Geräte und/oder Komponenten.

Die Garantiedauer beträgt 24 Monate. Ausgenommen von dieser Garantie sind Verbrauchsmaterial und Verschleißteile, Reinigungs- und Wartungsarbeiten, die Arbeitszeiten zur Fehler – und Systemanalyse sowie Defekte, die aufgrund unsachgemäßer Verwendung entstanden sind.

BEDM GmbH erbringt nach Maßgabe der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung mit dem Vertragspartner auch über die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten hinaus Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für gelieferte Software, sofern ein gültiger Wartungsvertrag mit uns abgeschlossen ist.

  • 10 Haftungsmaßstab, Haftungsumfang:

Wird von BEDM GmbH eine vertragswesentliche Pflicht verletzt oder eine schriftlich gegebene Eigenschaftszusicherung nicht eingehalten, so ist unsere Haftung der Höhe nach auf den Umfang der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. BEDM GmbH gewährt dem Vertragspartner auf Anforderung Auskunft über Höhe und Umfang der Versicherungspolice.

Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Vertragspartners gegenüber uns, unabhängig von deren Rechtsgrund, wegen Mängeln oder Fehlern der Vertragswaren sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragswaren selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind). Ferner sind ausgeschlossen Ansprüche aufgrund der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, einschließlich eines Verschuldens bei Vertragsschluss. Das gleiche gilt für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht, sofern BEDM GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gleiches gilt im Falle einer Schadensersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz.

  • 11 Zahlungsbedingungen:
  1. a) Unsere Rechnungen sind zahlbar netto Kasse ohne Abzug von Skonto sofort nach Erhalt der Ware.
  2. b) Wechsel und Schecks sind keine Barzahlung, sie werden, wenn wir ihre Hergabe einräumen, nur vorbehaltlich Diskontierungsmöglichkeit

gegen Vergütung aller Spesen zahlungshalber angenommen. Zu rechtzeitigen Vorlagen von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet.

  1. c) Gegenforderungen berechtigen den Käufer nur dann zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein

Zurückbehaltungsrecht dem Käufer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

  1. d) Unsere Mitarbeiter sind ohne schriftliche Vollmacht nicht zur Entgegennahme von Zahlungen oder zu sonstigen Verfügungen berechtigt.

  • 12 Zahlungsverzug, Bonitätszweifel

Bei Zahlungsverzug, der ohne Mahnung eintritt, können wir Verzugszinsen in Höhe von banküblichen Sätzen berechnen und weitere Schäden geltend machen, z.B. in Form eines Kreditzuschlages. Alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstige Vergütungen werden hinfällig. Ferner können wir weitere Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Bezahlung aller Lieferungen, Vorauskasse sowie bei Verschulden Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die vorausgenannten Rechte stehen uns auch dann zu, wenn hinsichtlich des Käufers, seiner Gesellschafter oder der Unternehmen seines Bereichs Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Bestehen solche Verhältnisse bei einem Wechselbeteiligten, so können wir sofortige Bezahlung verlangen.

  • 13 Abtretung der Forderungen:

Wir sind berechtigt, unsere Forderungen an Dritte (z.B. Factoring Banken, Kreditreform usw.) abzutreten.

  • 14 Eigentumsvorbehalt, Sicherungen:
  1. a) Gesicherte Forderungen, Freigabe der Übersicherung:

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch Saldoforderungen, die uns, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, gegen den Käufer und die Unternehmen seines Bereichs zustehen, werden die nachfolgenden Sicherheiten eingeräumt. Übersteigt deren Wert die Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir insoweit auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

  1. b) Eigentumsvorbehalt, Be- und Verarbeitung, Vermischung und Verbindung:

Die Ware bleibt bis zur Vollbezahlung aller gemäß § 14a) bestehenden Forderungen unser Eigentum. Be- und Verarbeitung erfolgen stets für

uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs des Be- und Verarbeiters nach §950 BGB, jedoch ohne uns zu verpflichten. Wird die Ware mit

anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so tritt der Käufer, soweit wir nicht ohnehin Miteigentümer der neuen Sache

nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Einstandspreise) zu dem der anderen Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Verbindung

oder Verarbeitung geworden sind, schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentums- und Besitzrecht an der neuen Gesamtheit an uns ab und

verwahrt sie für uns. Verpfändung und Sicherungsübereignung unseres Eigentums sind untersagt.

  1. c) Veräußerungsbefugnis:

Der Käufer ist solange er Händler ist, befugt, unser Eigentum im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr zu veräussern; diese Befugnis erlischt,

wenn sich der Käufer in Verzug befindet oder mit seinen Kunden Unabtretbarkeit der Forderung vereinbart.

  1. d) Verlängerter Eigentumsvorbehalt:

Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware (be- oder verarbeitet, vermischt oder verbunden) veräussert, tritt er hiermit schon jetzt alle darauf

entstehenden Forderungen gegen seinen Kunden, auch soweit sie Entgelte für Arbeitsleistungen enthalten, mit allen Nebenrechten,

insbesondere Sicherheiten, an uns ab. Veräussert der Käufer unsere Ware nach der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit uns nicht

gehörender Ware, so sind wir neben Mitberechtigten Gesamtgläubiger (Treuhänder), hilfsweise ist die Forderung des Käufers gegen seine

Kunden nach dem Verhältnis des Verkaufswertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware zum Wert vom Käufer verkauften Ware abgetreten.

Die Abtretung an uns betrifft immer den noch realisierbaren Teil der Forderung. Auf unser Verlangen wird der Käufer die Abtretung offenlegen

und uns die nötigen Auskünfte und Unterlagen geben. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen selbst

einzuziehen, falls er nicht im Verzug ist. Eine Abtretung an Dritte ist Ihm nicht gestattet.

  1. e) Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, Ansprüche Dritter, Ansprüche auf Besitz:

Wir können unsere Ware auf Kosten des Käufers gesondert lagern, kennzeichnen oder abholen, sowie jegliche Verfügung über die Ware

verbieten. Sofern wir die Ware aufgrund Eigentumsvorbehalts zurücknehmen, liegt darin kein Rücktritt vom Vertrag und der Käufer ist zur

Rückgabe auf seine Kosten verpflichtet; er haftet für Minderwert, unsere Rücknahmekosten (mind. 10% des Preises) und entgangenen

Gewinn. Er verzichtet auf Ansprüche aus Besitz.

  1. f)   Sicherungsanspruch, Verfügungsverbot:

Wir sind berechtigt, für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers jederzeit Sicherheiten unserer Wahl (insbesondere

Grundschulden) und deren Verstärkung zu fordern. Wir sind bevollmächtigt, Werte des Käufers, die unserer tatsächlichen Einwirkung

unterliegen, als Sicherheit / Pfand in Anspruch zu nehmen und zu verwerfen. Der Käufer kann Ansprüche, die ihm gegenüber uns zustehen,

nur mit unserer Zustimmung abtreten, verpfänden oder sonst darüber verfügen.

  1. g) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen sind wir berechtigt, den Funktionsumfang der Produkte einzuschränken.

     

  • 15 Kopierschutz:

Wir behalten uns vor, unsere Produkte durch geeignete Maßnahmen vor nicht vertragsgemäßer Nutzung zu schützen. Für von BEDM GmbH mitgelieferte, nicht von uns selbst hergestellte Software gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags.

  • 16 Urheberrecht:

Die von BEDM GmbH Softwareprodukte werden sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt, als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum. Kein Teil der BEDM GmbH Softwareprodukte oder des Handbuchs darf ohne schriftliche Genehmigung von BEDM GmbH auf irgendeine Weise, herkömmlich, elektronisch oder auf eine andere Weise, vervielfältigt, verbreitet oder weiterverarbeitet werden.

  • 17 Vertraulichkeit und Datenschutz:

Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.

  • 18 Maßgebendes Recht:

Für den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, so wie es für Geschäfte zwischen Inländern im Inland gilt, ausschließlich maßgebend.

  • 19 Gewerbliche Schutzrechte:

Wir sind dem Käufer nicht zu Schadenersatz verpflichtet, wenn durch den Vertrieb oder Gebrauch der von uns gelieferten Waren gewerbliche Schutzrechte Dritter beeinträchtigt werden

  • 20 Datenverarbeitung:

Wir speichern über den Käufer personenbezogene Daten mit EDV.

  • 21 Schlussbestimmungen:

     

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

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